Rauchmelderpflicht Niedersachsen Kurzfassung:
Mit dem aktuellen Gesetzestect wurde die Rauchmelderpflicht eingeführt
Im Rahmen der Rauchmelderpflicht Niedersachsen ist geregelt, dass alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
Geregelt ist, dass ab Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Niedersachsen alle Neubauten ab 1. November 2012 (Datum der Fertigstellung) mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis 2015 innerhalb derer diese ebenfalls nachgerüstet werden müssen.
Rauchmelder werden vorgeschrieben für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen.
Im Optimalfall bringen Sie im eigenen Interesse einen Rauchmelder in jedem Raum Ihrer Wohnung an.
Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.
Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig. Dazu gehört die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder, die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) regelt die Rauchmelderpflicht Niedersachsen.
Den Gesetzestext finden Sie hier .
-Die hier genannten Informationen sind ohne Gewähr-